100% Umlage auf Beiträge

In der getsrigen Gemeinderatssizung wurde beschlossen, die Refinanzierung der Ertüchtigung der Kläranlage ausschliesslich über Beiträge abzuwickeln. Die Beiträge werden auf Basis der Grundstücks- und Geschossflächen berechnet und in drei Raten erhoben, 40% des Beitrags zum 1. November 2014 und zwei Teilzahlungen in Höhe von je 30% des Beitrags am 1. März und am 1. Juli 2015. In der Opposition gab es dabei erheblichen Klärungsbedarf.

Robert Muckelbauer fragte zunächst nach den Gründen der abermaligen Erhöhung der Gesamtkosten auf nun über 1.060.000 €. Er unterstrich, dass die Gesamtkosten bereits von ca. 690.000 € im August 2012 auf ca. 940.000 € im Dezember 2013 gestiegen waren. Herr Ruck, vom ausführenden Ingeneurbüro Werner, erklärte die Steigerung um ca. 120.000,-€ damit, dass die Ausschreibungen die vorausberechneten Kosten überschritten hätten. Seine im Dezember 2013 vorgestellten Zahlen seien nach Erfahrungswerten berechnet gewesen. In die Kalkulation der Bauunternehmen hätte er keinen Einblick. Der Vertreter des Baureferats der Verwaltungsgemeischaft verwies darauf, dass spätestens seit der Entscheidung, die Bauaufträge zu vergeben, jedem Mitglied des Gemeinderates hätte bekannt sein müssen, dass die Bausumme von 940.000 € überschritten würde, da bereits diese Auftäge den gesamten Etat aufgezehrt hatten. Es wäre weiterhin bekannt gewesen, dass dazu noch die Verlegung der Wasserleitung, der Anschluss an das Stromnetz und das Honorar für das Ingeneurbüro kommen.

In der Folge beantwortete Roland Gehring weitere Fragen. Nach den Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung gefragt, referierte er §5 aus dem Kommunalabgabengesetz (KAG), führte die verschiedenen Möglichkeiten der Bemessung der Beiträge auf und erklärte, er halte das gewählte Mass für das gerechteste und auch der Städte- und Gemeindetag habe dies so in einer Mustersatzung stehen. Im Übrigen wäre die Neuaufmessung der Geschossflächen umsonst gewesen, ginge man nun von diesem Beitragsmassstab ab. Die Frage nach der höchsten zu zahlenden Summe gab er mit über 20.000 € an. Desweiteren gingen die Bescheide für die Schule und das Sportgelände des VfR zunächst der Gemeinde als Eigentümer zu.

Robert Muckelbauer erklärte, er sehe sich auf seinem aktuellen Informationsstand nicht in der Lage über 1 Mio. € abzustimmen, zumal er die Unterlagen erst am Vortag erhalten habe, und könne deshalb nicht zustimmen. Dem schloss sich Andre Borschert an und beantragte die Verschiebung des Erlasses einer Beitragssatzung. Der Antrag wurde mit neun zu drei Stimmen abgelehnt.

Zwischenzeitlich hatte sich die Atmosphäre so erhitzt, dass gar nicht mehr über eine mögliche teilweise Umlage der Investitionssumme auf die Abwassergebühren abgestimmt wurde, sondern gleich die vorformulierte Satzung zur Abstimmung kam. Robert Muckelbauer brachte einen Änderungsantrag ein, in dem er forderte die vorgesehene Ratenzahlung auf vier Raten in vier Jahren zu strecken. Dieser wurde mit Hinweis auf einen dann notwendigen Kredit und nicht näher bestimmte Auswirkungen auf den Haushalt vom Rat abgelehnt. „In Härtefällen können wir die Stundung der fälligen Zahlungen gewähren, wie wir das schon in der Vergangenheit getan haben“, ergänzte der zweite Bürgermeister Stöhr. Uwe Derra erklärte noch, er könne die Diskussion um die Beitragserhebung nicht verstehen, da bereits der Kanal in den 80er Jahren und zuletzt auch der Anschluss Neubrunns an die Kläranlage Ebelsbach genau so gehandhabt worden seien, wie dies nun auch vorgesehen ist. Danach wurde die von der Verwaltung vorgeschlagene Beitragssatzung bei drei Gegenstimmen beschlossen.

Bevor über die Refinanzierung der Kläranlge debatiert wurde, stand als Punkt eins die Erhöhung der Abwasserpreise in Neubrunn auf der Tagesordnung. Dieser muss von 0,73 € auf 1,11 € erhöht werden, da der Deckungsbeitrag bereits auf 54% gesunken ist. Robert Muckelbauer verwies darauf, dass er seit mehreren Monaten auf eine Aufstellung der Kostensteigerungen warte, die Grund für diese Erhöhung sind. Wenn er nicht wüsste, worauf diese beruhten, könne er über die Erhöhung der Wasserpreise nicht abstimmen und müsse dagegenstimmen. Bürgermeister und Verwaltung konnten die gewünschten Informationen im Deteil nicht liefern, erklärten jedoch, dass es sich sicher um eine Erhöhung der Betriebskosten handle, wahrscheinlich trügen nach dem Umbau die Energiekosten besonders bei. Bürgermeister Kandler erklärte, Robert Muckelbauer bekomme die Aufstellung nachgeliefert. Die Beschlussvorlage, den Abwasserpreis zu erhöhen, wurde angenommen.

Auch die Entscheidung über die Errichtung der Erdaushubdeponie „Bocksholz“ musste vorher noch gefällt werden. Zwischen Kirchlauter und Goggelgereuth war vor ca. eineinhalb Jahren eine Bodenauffüllfläche geplant, auf die, wie vorher am Bienenstand, Erde verbracht werden sollte. Bei einer Ortsbegehung des damaligen Bürgermeisters Steppert mit einem Vertreter des Landratsamts wurde dieses Ansinnen für zustimmungsfähig befunden und die Gemeinde stellte den Bauantrag. „Jetzt, ein gutes Jahr später, kommt ein negativer Bescheid aus dem Landratsamt“, machte Robert Muckelbauer seinem Ärger Luft, „mit dem Satz, man hätte aufgrund von Urlaubsvetretungen und Unterbesetzung nicht schneller entscheiden können. Die verarschen uns doch.“ Wenn man das Ansinnen weiter verfolgen wolle, erklärte Karl-Heinz Kandler, müsse man nun eine Erdaushubdeponie errichten, die höhere Auflagen habe, neu beplant und eingezäunt werden müsse. Es gehe um insgesamt mindestens 25.000,- € Investitionskosten und von dem Erdaushub, der dorthin verbracht werden soll, muss zunächst eine Probe gezogen und untersucht werden. Wenn man einen Preis von 10,- € pro m³ verlangen müsste, wollten wohl die wenigsten noch Boden abgeben. Der Beschlussvorschlag zur Errichtung einer Erdaushubdeponie wurde einstimmig abgelehnt.