Wie richtig wählen?

Damit Ihre Stimmen auch gezählt werden, ist es wichtig, gültige Stimmzettel in die Urne zu werfen. Deshalb hier die wichtigsten Informationen zur Wahl:

1. Bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis (oder Reisepass) ins Wahllokal mit.

• Die Adresse des Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung
• Das Wahllokal ist von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
• Wenn Sie noch keine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach (Tel: 09522/7250)

2. Sie erhalten vier Stimmzettel:

• Ein Stimmzettel zur Wahl des Bürgermeisters: Sie haben eine Stimme
• Ein Stimmzettel zur Wahl des Landrats: Sie haben eine Stimme

Beispiel Stimmabgabe Wahl zum Bürgermeister
Wählen Sie jeweils einen Bewerber für den Bürgermeister und einen für den Landrat aus und markieren Sie ihn durch ein Kreuz im Kreis rechts neben dem Namen

• Ein Stimmzettel zur Wahl des Gemeinderats: Sie haben 24 Stimmen
• Ein Stimmzettel zur Wahl des Kreistags: Sie haben 60 Stimmen

Beispiel Stimmabgabe Wahl zum Gemeinderat
Bei der Wahl zu Gemeinderat und Kreistag haben Sie verschieden Möglichkeiten:

Alle Bewerber einer Liste wählen:
Dann machen Sie ein Kreuz links neben dem Parteinamen.
Damit wählen Sie jeden Bewerber von der Liste.
Jeder Bewerber bekommt eine Stimme.
So weit die Stimmen reichen.
Es wird von oben nach unten gezählt.
Manche Bewerber sind mehrmals aufgeführt.
Die bekommen dann auch mehr Stimmen.

Einen Bewerber von der Partei nicht wählen?
Dann streichen Sie ihn durch.
Sie können auch mehrere durchstreichen.

Einzelnen Bewerbern mehrere Stimmen geben.
Ein Bewerber kann dabei bis zu drei Stimmen erhalten.
Schreiben Sie hierzu die Zahl in das Feld links neben dem Namen.
Sie können dabei ihre Stimmen auch Bewerbern verschiedener Parteilisten geben.
Alle Zahlen zusammengezählt dürfen nicht mehr als die Gesamtstimmenzahl ergeben!

Achtung!
Für die gesamte Wahl gilt, Ihr Stimmzettel ist ungültig:
• Wenn Sie den Stimmzettel leer, also ohne eine Stimmabgabe abgeben.
• Wenn Sie nur Namen durchstreichen.
• Wenn Sie zu viele Stimmen abgegeben haben.
• Wenn nicht klar erkennbar ist: wen Sie gewählt haben.
• Wenn Sie auf dem Stimmzettel irgendwas noch hinschreiben oder malen.

3. Nehmen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung wieder mit nach Hause und bewahren Sie diese auf.
• Sollte es zu einer Stichwahl um den Landrat kommen benötigen Sie diese nochmal.

Weitere ausführliche und verständliche Informationen zur Kommunalwahl finden Sie in dieser Broschüre