Was so ein Bürgermeister kostet und warum

„Was kostet so ein Bürgermeister?“ überschrieb der Fränkische Tag im September letzten Jahres seinen Bericht von der Sitzung des Gemeinderats Kirchlauter. Der Antrag von Karl-Heinz Kandler auf Wiedereinführung der Ehrenamtlichkeit des ersten Bürgermeisters war durch die CSU-Fraktion ein weiteres Mal abgelehnt worden. Die Frage in der Überschrift wurde in dem Artikel dann nicht beantwortet. Deshalb soll das hier vorneweg gleich geklärt werden: Im Haushalt 2014 sind Gesamtkosten von 102.995 € für Bürgermeister und Alt-Bürgermeister eingestellt und damit über 23.000 € mehr als noch 2011. Das bedeutet eine Steigerung um mehr als 28% innerhalb von nur drei Jahren.

„Was kostet so ein Bürgermeister?“ überschrieb der Fränkische Tag im September letzten Jahres seinen Bericht von der Sitzung des Gemeinderats Kirchlauter. Der Antrag von Karl-Heinz Kandler auf Wiedereinführung der Ehrenamtlichkeit des ersten Bürgermeisters war durch die CSU-Fraktion ein weiteres Mal abgelehnt worden. Die Frage in der Überschrift wurde in dem Artikel dann nicht beantwortet. Deshalb soll das hier vorneweg gleich geklärt werden: Im Haushalt 2014 sind Gesamtkosten von 102.995 € für Bürgermeister und Alt-Bürgermeister eingestellt und damit über 23.000 € mehr als noch 2011. Das bedeutet eine Steigerung um mehr als 28% innerhalb von nur drei Jahren.

Richtig berichtet wurden im Fränkischen Tag dagegen die Argumente, mit denen die Notwendigkeit eines Berufsbeamten als Bürgermeister begründet wurde. Diese gehen jedoch allesamt entweder an der Sache oder an der Argumentation von Karl-Heinz Kandler vorbei:

„So käme ein nebenberufliche (sic!) Bürgermeister sicher in Interessenskonflikte, weil viele Besprechungstermine zu Zeiten angesetzt werden, die ein normaler Arbeitnehmer gar nicht wahrnehmen könne. Steppert: „Unsere Leut‘ haben es verdient, dass sich jemand die Zeit für Ihre Anliegen nimmt.“ (ft)

Das ist das Hauptargument, das in der Gemeinderatssitzung in verschieden Varianten vorgetragen wurde: Nur ein hauptamtlicher Bürgermeister könne das zeitlich aufwendige Amt ausfüllen. Dieses Argument begründet aber nicht einen hauptamtlichen Bürgermeister, sondern einen Bürgermeister in Vollzeit. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister ist nicht zwingend ein nebenberuflicher Bürgermeister, er kann sein Amt durchaus auch in Vollzeit ausführen. Viele, gerade größere, Betriebe stellen ihre Mitarbeiter für die Ausübung eines Amtes frei. Man muss sich im Kreis gar nicht weit umschauen, um einen solchen Fall zu finden. Wir setzen uns für einen nebenamtlichen Bürgermeister in Vollzeit ein.

„Die Vorhersagen, dass der Haushalt finanziell überlastet würde, sind nicht eingetreten.“

Dies ist kein Argument für die Hauptamtlichkeit, sondern die kurzsichtige Gegenrede gegen das Faktum, dass die Belastungen durch die Hauptamtlichkeit noch Jahrzehnte kontinuierlich anwachsen werden. Der Gemeinderat kann die Kosten für den amtierenden und die ehemaligen hauptamtlichen Bürgermeister nicht kontrollieren. Grundgehalt, Zuschläge, Pensionsrückstellungen und Beihilfen für einen Wahlbeamten sind gesetzlich geregelt und der Gemeinderat hat keinen Einfluss darauf. So wurde z.B. von der bayrischen Staatsregierung zuletzt beschlossen, dass unser Bürgermeister zukünftig eine Gehaltsstufe höher eingestuft wird. Insbesondere aber die Pensionsrückstellungen und Beihilfen werden noch jahrzehntelang steigen, da diese für alle berechtigten ehemaligen Bürgermeister gezahlt werden müssen. Und auch unser jetziger Bürgermeister wird nach einer weiteren Amtszeit pensionsberechtigt sein. Es ist wohl kein Zufall, dass erst ab 5000 Einwohnern standardmäßig ein hauptamtlicher Bürgermeister vorgesehen ist.

„Der Bürgermeister hat ein angemessenes Gehalt verdient und auch nach seiner Amtszeit soll er auskömmlich versorgt sein.“

Für einen ehrenamtlichen Bürgermeister in Gemeinden mit 1000 bis 3000 Einwohnern ist eine Entschädigung bis zu 3900 € vorgesehen. Die genaue Höhe bestimmt der Gemeinderat. Während der Amtszeit ist der Bürgermeister natürlich sozialversichert und erhält im Ruhestand, eine Amtszeit von mindestens zwölf Jahren vorausgesetzt, neben der gestzlichen Rente einen Ehrensold von einem Drittel der letzten Vergütung. Offenbar ist das für die Befürworter der Hauptamtlichkeit keine angemessene Absicherung.

„Das Hauptamt bringt der Gemeinde mehr als es kostet. (ft)“

Das ist kein Argument, sondern eine Behauptung, die bisher nicht belegt wurde.

„Jochen Steppert: Beim Nebenamt wird’s schwierig, geeignete Kandidaten zu finden. (ft)“

Und hier sind wir wohl bei des Pudels Kern. Die CSU kann offenbar niemanden finden, der sich bereit erklärt, dieses Amt zum Gemeinwohl zu ergreifen, wenn er nicht durch die Vorzüge des Berufsbeamtentums gelockt wurde. Besonders dreist ist aber die unterschwelligen Behauptung in dieser Aussage, er, Steppert, sei ein geeigneter Kandidat, und Karl-Heinz, der schon bei letzten Wahl für die Ehrenamtlichkeit des Bürgermeisters eingetreten war, sei nicht geeignet.