Hare-Niemeyer ersetzt d’Hondt

Wenn nach der Wahl feststeht, welcher Kandidat wie viele Stimmen erhalten hat, ist es keineswegs so, dass automatisch die zwölf Kandidaten mit den meisten Stimmen in den Gemeindaerat gewählt sind. Das liegt daran, dass auch die Gesamtstimmenzahl, die die Listen erhalten haben, mit in die Berechnung einfließt. Bei diesen Kommunalwahlen wird in Bayern dabei erstmals das Hare-Niemeyer Verfahren angewandt. Bisher galt das d’Hondtsche Verfahren.

Wenn nach der Wahl feststeht, welcher Kandidat wie viele Stimmen erhalten hat, ist es keineswegs so, dass automatisch die zwölf Kandidaten mit den meisten Stimmen in den Gemeinderat gewählt sind. Das liegt daran, dass auch die Gesamtstimmenzahl, die die Listen erhalten haben, mit in die Berechnung einfließt. Bei diesen Kommunalwahlen wird in Bayern dabei erstmals das Hare-Niemeyer Verfahren angewandt. Bisher galt das d’Hondtsche Verfahren.

Bei der neu angewandten Berechnungsmethode wird zuerst ermittelt, wie viele Sitze die jeweilige Liste erhält. Hierzu werden alle Stimmen zusammengezählt, die auf alle Kandidaten der Liste abgegeben wurden. Damit wird der prozentuale Anteil dieser Liste an allen gültig abgegebenen Stimmen errechnet. Nun werden die zwölf Gemeinderatssitze anhand dieser Anteile auf die Listen verteilt. Hierbei entstehen in der Regel keine ganzzahligen Ergebnisse. Eine Liste hat dann zum Beispiel Anspruch auf 5,59 Sitze, eine andere auf 4,63 und eine dritte auf 1,78. Die Listen erhalten zunächst den ganzzahligen Anteil zugeordnet, in unserem Beispiel 5, 4 und 1 Sitz(e). Dabei bleiben Restsitze übrig, die dann anhand der Nachkommastellen vergeben werden. Bei uns bleiben 2 Sitze zu verteilen. Diese werden der dritten und zweiten Liste zugeordnet, da diese mit 0,78 und 0,63 die größten Nachkommastellen haben. Das ergibt die endgültige Sitzverteilung – in unserem Beispiel: 5-5-2. Die der jeweiligen Liste zugeordneten Sitze werden zuletzt innerhalb der Liste anhand der grössten größten Stimmenzahlen auf die einzelnen Kandidaten verteilt.

Es bleibt also weiterhin wichtig, möglichst viele Stimmen auf die eigene Liste zu vereinigen. Alle Stimmen für alle Listenkandidaten zählen. Durch „Ausreißerstimmen“ schadet man gegebenenfalls dem eigenen Wahlwunsch.